Baurecht- Carport - Wissensdatenbank -![]() Baurecht besitzt keine allgemeine GültigkeitDas Baurecht hat in jedem Bundesland eine andere Gültigkeit. So muss zum Beispiel in Niedersachsen auf jeden Fall ein Bauantrag gestellt werden. In Baden-Württemberg hingegen darf ein Carport bis zu 40 Kubikmeter ohne Bauantrag erstellt werden.In der Regel ist im geltenden Recht vorgesehen, dass solch eine Unterstellmöglichkeit verfahrensfrei gebaut werden darf, wobei es dann wichtig ist, dass eine Höhe von drei Metern nicht überschritten wird. Zudem darf der Bauplatz nicht größer als vierzig Quadratmeter (Brutto-Grundfläche) sein. Ein Carport wie auch ein Doppelcarport ist nach dem Baurecht eine bauliche Anlage und das bedeutet, dass für die Erstellung solch einer Unterstellmöglichkeit eine Baugenehmigung benötigt wird. Besonders dann, wenn diese höher als drei Meter sein wird. Die Bauordnung des eigenen Bundeslandes - der erste Schritt vor dem BauBevor mit dem Bau begonnen wird, sollte man sich genau mit der Landesbauordnung befassen, die für das eigene Bundesland gilt. Denn wenn ein Carport geplant ist, welcher nicht die Anforderungen des Baurechts erfüllt, dann ist der Bau nicht zu realisieren und all die Planung war umsonst. Daher ist es wichtig, sich mit dem geltenden Baurecht zu befassen, bevor es an die Planung geht. Auch wenn es sich hier nur um einen Unterstellmöglichkeit, also ein kleines Projekt handelt, so sollte es doch genauso sorgfältig durchdacht sein, wie der Bau eines Hauses.Neben dem Baurecht sollte auch daran gedacht werden, dass die persönlichen Modalitäten sowie die Abstände beachtet werden. Am Einfachsten ist es einen Profi mit dem Bau zu beauftragen, bzw. eine Montagefirma, denn diese organisiert und erledigt alle Formalitäten im Vorfeld. Langjährige Erfahrung und ein breites Netzwerk an Partnern sind hierbei der Vorteil, auf den der Kunde meist nicht selbst zurückgreifen kann. Vorheriges Thema: << Bauart Nächstes Thema: >> BSH Zurück zu Übersicht: Wissensdatenbank |
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