Carport kaufen

Bauvorschriften - Die Basis aller Planung

Bauvorschriften - Die Basis aller Planung

Standort. Nur wenn Sie die Bedingungen zum Bau einer solchen Unterstellmöglichkeit kennen, können Sie optimal planen und sich zusätzlichen Ärger oder Kosten ersparen. Auch einem etwaigen Abriss können Sie so aus dem Wege gehen. Auch wenn es sich eigentlich nur um ein kleines Bauvorhaben handelt, so sollte auch hier nichts außer Acht gelassen werden.

Bauvorschriften und Regeln im kurzen Überblick

Die Bauvorschriften für Carports sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Selbst wenn es keiner Baugenehmigung bedarf, so kann es dennoch Auflagen von der jeweiligen Gemeinde geben, die es einzuhalten gilt. Die genauen Vorgaben können Sie beim dem für Sie zuständigen Bauamt erfragen. Oftmals bedarf es keiner Baugenehmigung, sondern lediglich einer Bauanzeige.

Eine Bauanzeige ist in folgenden Bundesländern erforderlich: Schleswig-Holstein, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

In den folgenden Bundesländern wird eine Carport Baugenehmigung für das Baugenehmigungsverfahren benötigt: Hamburg, Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen

Die folgenden Regelungen gelten für die übrigen Bundesländer: Berlin 30m², Baden-Württemberg 40m², Saarland 36m², Hessen 40m², Rheinland-Pfalz und Brandenburg 50m³ umbauter Raum - sind genehmigungsfrei

Auch wenn Sie in einem Bundesland bauen wollen, wo keine Genehmigung oder Bauanzeige notwendig ist, so gibt es trotzdem einige Dinge, die es zu beachten gilt:

-Mindestabstand zum Nachbarn - 3m regulär, genaue Angaben sind der jeweiligen Baulandesverordnung zu entnehmen

-Umweltschutz

-Denkmalschutz

-Kommunale Vorschriften zur Nutzung der Grundstücksfläche / des Gemeindegebietes - gibt es keinen Bebauungsplan, so muss sich die gewünschte Unterstellmöglichkeit harmonisch in die bereits vorhandene Umgebung einfügen

Unterstützung vom Profi kann sinnvoll sein

Ist die Hürde der Bauvorschriften genommen und man kann sich nun an die endgültige Planung machen, sollte man noch an eines denken - seine Nachbarn über sein Bauvorhaben informieren. Dieser kann sich durch den neu erstellten Carport oder die Garage belästigt fühlen und Beschwerde einlegen. Dies könnte weitere Kosten nach sich ziehen. Ein offenes Wort zu Ihren Nachbarn kann einem Streit vorbeugen und Ihren Geldbeutel schonen.

Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, dass ich Bauprojekt ein Erfolg wird, dann nutzen Sie doch einfach die Hilfe einer Fachfirma. Diese unterstützt sich während der kompletten Planung und der reibungslosen Umsetzung. Auch kümmert sie sich um etwaige Genehmigungen und kann etwaige Vorschriften und Regeln bei der Vorbereitung einbeziehen. Schonen Sie Ihre Nerven und vertrauen Sie einem Profi. Wir von Biber Carport stehen Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite.



Stand 07/2015 - Angaben ohne Gewähr
Vorheriges Thema: << Unterstand für Auto und Co.

Nächstes Thema: >> Carport - Eigenbau vs. Fertigcarport

FAQ

Biber Carport - Carport-Maßanfertigung
Eversbuschstr. 17
D - 80999 München
Tel.: +49 (0)89-856 712-36
Tel.: +49 (0)89-856 712-37
Fax: +49 (0)89-856 712-38
info@biber-carport.de

Mo - Do: 7.30 - 16.30 Uhr
Fr: 7.30 - 13.00 Uhr

Carport • Carports • Carporte • Garagen

Ja, auch diese Webseite verwendet Cookies. Hier erfahren Sie alles zum Datenschutz